Die Reise In Die Vergangenheit

NudowSehum, das kleine Museum zur Nudower Ortsgeschichte. Anlässlich der Jubiläumsfeier 650 Jahre Nudow & 275 Jahre Dorf- und Kronkirche Nudow im Jahr 2009 wurde eine Ortschronik erstellt. Daten und Fakten sowie viele Unterlagen wurden von einigen geschichtsinteressierten Nudower Bürgern zusammengetragen und aufbereitet. Es entstand aber nicht nur die Ortschronik auch eine kleine Ausstellung konnte zur Jubiläumsfeier besichtigt werden. Da diese gut besucht war und viel Lob ausgesprochen wurde, entstand der Gedanke eine dauerhafte Ausstellung einzurichten. Die Idee des NudowSehum wurde geboren. Junge und ältere Nudower machten sich ans Werk um das alte Spritzenhaus in ein kleines Museum umzubauen.

Wir laden Sie ein zu einem Blick in die Vergangenheit unseres kleinen Dorfes.

 

Öffnungszeiten Nudowsehum:

Freitag bis Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr
bitte im Gasthof Nudow melden.

§1 Beitragszweck

Die Beiträge dienen der Geschäftsfähigkeit des Vereins und werden ausschließlich zu Zwecken des Vereins verwendet.

 

§2 Beitragspflicht

Jedes ordentliche Mitglied ist zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge verpflichtet. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

§3 Beitragshöhe

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge regelt sich wie folgt.

Erwerbstätige Mitglieder 36€ pro Jahr
Auszubildende, Studenten, Arbeitslose und Rentner 24€ pro Jahr
Schüler ab 12 Jahre 12€ pro Jahr

 

§4 Fälligkeit

Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum 31. März eines Beitragsjahres (Kalenderjahres) auf folgende Kontoverbindung zu zahlen.

konto

 

§5 Vereins Beitritt oder Austritt

Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres (Kalenderjahr) bei, oder aus, hat es jeweils den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.

 

§6 Schlußbestimmungen

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 23.Februar 2015 beschlossen und tritt mit gleicher Wirkung in Kraft. Eine Änderung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.

Der Orts und Feuerwehrverein Nudow e.V. finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen nach §2 der Satzung und durch Spenden.

Mitgliedsbeiträge sichern die finanzielle Grundlage und somit die Geschäftsfähigkeit des Vereins. Für die Durchführung bzw. Erreichung größerer Projekte reicht das natürlich nicht. Daher sind wir auf weitere Unterstützung angewiesen.

 

Um den Verein zu unterstützen bestehen folgende Möglichkeiten.


Zuwendung von Sachspenden!

Der Orts und Feuerwehrverein Nudow e.V. und die Feuerwehr Nudow benötigt immer wieder verschiedenste Sachgegenstände. Das sind vor allem Dinge wie Büromaterial (Stifte, Druckerpapier usw.) oder Verbrauchsmaterialien für Veranstaltungen (Pappteller, Besteck, Holzkohle usw.). Möchtest Du Sachspenden für den Verein und/oder die Feuerwehr Nudow zuwenden und dadurch unsere Vereinskasse entlasten dann melde dich bei uns. Das geht am einfachsten indem Du ein Mitglied des Verein oder der Feuerwehr ansprichst oder unser Kontaktformular nutzt. Die Sachzuwendungen können nach dem EStG als steuerbegünstigte Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die dazu notwendige Zuwendungsbescheinigung wird natürlich ausgestellt.

 


Zuwendung von Geldspenden!

Möchtest Du den Orts und Feuerwehrverein Nudow e.V. durch eine Geldspende unterstützen, dann nehmen wir die Spende gerne persönlich entgegen. Eine weitere Möglichkeit ist die Überweisung auf unser Konto. Die Bankverbindung kannst Du über das Kontaktformular erhalten. Die Geldzuwendungen können nach dem EStG als steuerbegünstigte Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die dazu notwendige Zuwendungsbescheinigung wird natürlich ausgestellt.